WFS-Versicherungs-Rating

Impressum

 

Mein Name ist Stephan Witte und ich bin in Deutschland als selbständiger Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler, Vermittler von Bausparverträgen und als Versicherungsfachjournalist tätig. Bitte beachten Sie, dass die Website WFS-Rating.de ausschließlich für journalistische Inhalte dient und keine Empfehlungen zum Abschluss konkreter Versicherungen oder Kapitalanlagen bietet.

Vorab möchte ich Ihnen in Erfüllung meiner Informationspflichten nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) und § 12 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) folgende Informationen erteilen:

 

  1. Name und betriebliche Anschrift

 

Stephan Witte, M.A., Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK

Fa. Witte Financial Services

Oelerser Str. 6

31275 Sievershausen

Tel: 05175/954681

Mobil: 0178/8757938

Fax: 05175/302367

Email: Stephan@Witte-Financial-Services.de

 

  1. Erlaubnis und Erlaubnisbehörde

 

Ich habe als

  1. Versicherungsmakler eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO),
  2. Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, für die Vermittlung von bzw. Beratung zu Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen.

 

Die Erlaubnis zu 1. und 2. wurde von der für die Erlaubniserteilung zuständigen

 

Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK)

Bischofsholer Damm 91

30173 Hannover

Tel: 0511/31070

Fax: 0511/3107-345

Homepage: www.hannover.ihk.de

 

erteilt.

 

III. Registrierung und Registerbehörde

 

Die Erlaubnis als Versicherungsmakler ist unter der Nummer D-1D5E-NIBHE-95,

die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler ist unter der Nummer D-F-133-5RRG-83,

bei der in II. genannten IHK gem. § 11a GewO registriert, die zugleich auch die zuständige Registerbehörde ist.

 

Meine Erlaubnis nach II. Nr. 1 und 2 ist in einem bei der Registerbehörde geführten Vermittlerregister eingetragen und kann dort oder über das im Internet vom

 

Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Tel: 030 20308-0

 

unter der Domain www.vermittlerregister.info

 

 veröffentlichten Register eingesehen und durch Angabe der jeweiligen Registrierungsnummer überprüft werden.

 

IV. Schlichtungsstellen

 

Für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittler oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern bestehen Schlichtungsstellen bei der


Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung

Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

 

V. Aufsichtsbehörde für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Anschrift:      Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Tel.:              0228 / 41080
Fax:              0228 / 41081550
E-Mail:         poststelle@bafin.de
Homepage:  www.bafin.de 

 

VI. Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten und Finanzanlagen

Als Versicherungsmakler biete ich Ihnen eine Beratung zu Versicherungsprodukten an. Dabei liegt mein Schwerpunkt auf privaten Sach- und Haftpflichtversicherungen.

Als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler bin ich Ihr Ansprechpartner zu den vermittelten Verträgen und persönlich verantwortlich für meine Beratung.

Für die Vermittlung von Versicherungsprodukten erhalte ich eine Courtage von den einzelnen Produktgebern. Diese erhalte im Regelfall ratierlich über die ganze Vertragslaufzeit. Insbesondere bei Versicherungsanlageprodukten wird die Courtage oft in Form einer erhöhten Abschlusscourtage während der ersten Vertragsjahre und einer geringeren Betreuungscourtage ab dem zweiten Versicherungsjahr gezahlt.

Auch eine Vermittlung von gesetzlichen Krankenkassen ist über mich möglich. Dafür erhalte ich dann eine einmalige Aufwandsentschädigung.

Sowohl Courtage als auch Aufwandsentschädigung sind Teil der Versicherungsprämien bzw. Beitragsprämien, die Sie an die jeweiligen Versicherer bzw. Produktgeber zahlen.

Der Kunde schuldet mir als Vermittler keine gesonderte Vergütung.

Es findet keine Vermittlung von Versicherungsprodukten statt, für die die Produktgeber keine Courtage oder Aufwandsentschädigung zahlen.

Für die erfolgreiche Vermittlung von Finanzanlagen erhalte ich eine Abschluss- sowie eine Bestandscourtage von den jeweiligen Gesellschaften. Alle Courtagen sind Teil der jeweiligen Ausgabeaufschläge bzw. der laufenden Kosten auf Basis des vorhandenen Anlagekapitals und werden direkt Ihren Einzahlungen bzw. dem Anlagekapital entnommen.

Der Kunde schuldet mir als Vermittler keine gesonderte Vergütung.

Eine Beratung zu Investmentfonds findet ausschließlich persönlich vor Ort beim Makler oder Kunden oder aber per Mail statt. Eine telefonische Beratung zu Investmentfonds ist aufgrund der damit verbundenen gesetzlichen Aufzeichnungspflicht ausgeschlossen.

 

VII. Emittenten und Anbieter

Ich biete Vermittlungs- oder Beratungsleistungen zu Finanzanlagen ausschließlich von folgenden Emittenten und Anbietern an:

  • Aberdeen
  • ABN AMRO Asset Management
  • Allianz Global Investors
  • Ampega
  • AXA Investment
  • Baring Asset Management
  • BlackRock
  • BNP Paribas
  • BNY Mellon
  • Carmignac
  • C-Quadrat
  • DJE Kapital AG
  • DWS
  • Fidelity
  • Flossbach von Storch
  • Frankfurt-Trust
  • Franklin Templeton Investment
  • Henderson
  • HSBC
  • INVESCO
  • JPMorgan Asset Management
  • Julius Baer
  • Lingohr & Partner
  • Lyxor
  • M&G
  • Metzler
  • Nordea
  • Oppenheim
  • Pictet Funds
  • Pioneer Investments
  • Robeco Asset Management
  • Sarasin
  • Sauren Fonds
  • Schroder
  • SEB Invest
  • Threadneedle Investments
  • UBS
  • Union Investment
  • Veritas SG Investment Trust
  • Warburg Invest

 

VIII. Berufshaftpflichtversicherung

 

Es bestehen Berufshaftpflichtversicherungen gemäß § 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO i.V.m. §§ 8 ff. VersVermV und § 34f Abs. 2 Nr. 3 GewO i.V.m. §§ 9 und 10 FinVermV.

 

IX Keine Berücksichtigung nach nachhaltigen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtige ich die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.

Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, biete ich ggf. nicht an.
Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stelle ich gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für mich erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Bei Fragen dazu kann der Kunde mich / uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.

Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden.

Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.


Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
Sollten einzelne Versicherer bereits jetzt oder zukünftig die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung des Versicherungsmaklers vergüten, so stellt dies zwar kein Auswahlkriterium dar, die höhere Vergütung wird aber grundsätzlich vom Versicherungsmakler angenommen.

 

Für ergänzende Informationen oder Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:

- § 34 d Gewerbeordnung

- §§ 59-68 VVG

- VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der

juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Inhaltlich Verantwortlicher i.S.d § 18 Abs. 2 MDStV:
Stephan Witte, M.A.

Informationen über die Firmenidentität entsprechend § 6 Teledienstgesetz vom 22.Juli 1997 (BGBI. I., S. 1870), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 14. Dezember 2001 (BGBI. I, S.3721).

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


Steuernummer 16/148/09558 Finanzamt Burgdorf

 

Letzter Stand dieser Seite: 30.07.2023

 

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Alle Informationen auf dieser und den anderen Seiten wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Sollten Sie wider Erwarten inhaltliche Fehler entdecken, so bitte ich um umgehende Benachrichtigung zwecks Korrektur.

Sollte irgendwelche Inhalte oder die grafische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Internetseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.


Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.


Die Einschaltung eines Anwalts zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen und würde damit einen Verstoß gegen das UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

Produkt & Kritik

Kurzcheck Hausratversicherung

Seit Oktober 2016 ist die GVO mit ihrer aktuellen Hausratversicherung am Start. Zur Verfügung stehen die Leistungsvarianten VIT und TOP-VIT als Versicherungssummen- bzw. Quadratmetermodell. Das Leistungsniveau ist von einzelnen Highlights abgesehen, eher durchschnittlich, im Tarif VIT ist u.a. zu beachten, dass Sengschäden nur zum Zeitwert versichert sind.

Weiter zum Artikel
 

Kurzcheck Berufsunfähigkeitsversicherung

Seit Januar 2017 gelten die überarbeiteten Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Hause HUK-Coburg. Die Basis-Variante weist diverse Einschränkungen auf (z.B. rückwirkende Leistung bei verspäteter Anmeldung des Leistungsfalls auf 6 Monate begrenzt, Prognosedauer 3 Jahre, abstrakte Verweisung, Berufswechselklausel bezogen auf die letzten 12 Monate vor Eintritt des Leistungsfalls). Angeboten werden weiterhin eine „Start-Police“ (u.a. keine Dynamik während der Start-Phase) und eine Premium-Variante.

Weiter zum Artikel
 

Beginn einer stationären Behandlung

Das Sozialgericht (SozG) Detmold hat mit Urteil vom 19. Januar 2017 (S 3 KR 555/15) entschieden, dass allein der Umstand, dass die Daten eines Versicherten im Computersystem eines Krankenhauses erfasst wurden und die Ärzte einen stationären Aufenthalt für erforderlich halten, nicht den Schluss auf den Beginn einer stationären Behandlung zulassen. Vielmehr ist ein Einverständnis des Versicherten erforderlich.

Weiter zum Artikel
 

Kostenfreie Drohnenhaftpflicht

In vielen Privathaftpflichtpolicen und neuerdings auch in der Jagdhaftpflichtversicherung wird zunehmend eine Mitversicherung des Drohnenrisikos zugesichert. Ist also eine ergänzende Drohnen-Haftpflichtversicherung unnötig?

Weiter zum Artikel
 

Ausschluss für Schäden durch feindselige Handlungen im Rahmen der Rechtsschutzversicherung

Wie beispielsweise auch im Rahmen privater Haftpflichtversicherungsprodukte (z.B. nach Ziffer A2-1.3 AVB PHV der Musterbedingungen des GDV mit Stand 25.08.2014) sehen Rechtsschutzversicherer (z.B. Allianz, Advocard, Allrecht, Arag, ConceptIF, Concordia, D.A.S, Debeka, HUK-Coburg, jurpartner, KS/AUXILIA, Medien-Versicherung, NRV, Rechtsschutz Union, Roland) in ihren Versicherungsbedingungen analog zu Ziffer 3.2.1 der Musterbedingungen des GDV (ARB 2012, Stand Oktober 2014) üblicherweise auch einen Ausschluss für Rechtsstreitigkeiten als Folge feindseliger Handlungen vor.

Weiter zum Artikel
 

Produktverbesserungsklausel der Concordia

Zum Oktober 2014 hat die Concordia ihre Privathaftpflichtversicherung aktualisiert. Zur Verfügung stehen die Varianten Basis, Basis Plus und Sorglos. Die Deckungssumme beträgt in den beiden Basis-Varianten wahlweise 3, 5 oder 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, in der Sorglos-Deckung generell 10 Millionen Euro.

Weiter zum Artikel
 

Mitversicherung von Verbrechen bei der KS/AUXILIA

Eine Besonderheit der KS/AUXILIA ist die Mitversicherung auch des Vorwurfes eines begangenen Verbrechens von einer versicherten Person im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes.

Weiter zum Artikel
 

Neue Auslandsreisekrankenversicherung der Gothaer

Zum 01.01.2015 hat die Gothaer eine neue Auslandsreisekrankenversicherung auf den Markt gebracht. Der Tarif MediR kann in den Tarifstufen MediR S 8 bis MediR S 12 für Singles bzw. MediR F 8 bis MediR F 12 für Familien abgeschlossen werden. Je nach Tarifstufe beträgt die maximale Reisedauer 8 bis 12 Wochen.

Weiter zum Artikel