Sparten-Information &
Rating-Systematik
Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherung
Tarife im Test: | 419 |
Anbieter im Test: | 38 |
Stand: | 27.05.2019 |
Versorgungslücke stark unterschätzt
Die gesetzliche Pflegeabsicherung stellt lediglich eine Teilkaskoabsicherung dar. Leider ist dies vielen Kunden nicht bewusst. Restkosten von mehreren hundert bis tausend Euro im Moment, die im Fall der Fälle aus eigener Tasche zu zahlen sind, sind nicht unüblich. Eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung vermag diese Lücke bestenfalls während des aktiven Erwerbslebens zu schließen. Fast immer fehlt dann spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres „die Berufsunfähigkeitsversicherung fürs Alter“.
Auch der Verweis auf die Kinder als späteres „Pflegepersonal“ greift vielfach zu kurz. Fakt ist, dass Kinder als Erwachsene oft gar nicht mehr in der Nähe des elterlichen Wohnsitzes wohnen oder aus beruflichen Gründen keine Möglichkeit zum Pflegen haben. Inwiefern sie dazu Lust oder zumindest die wirtschaftlichen Möglichkeiten hätten, steht dann noch zusätzlich auf einem anderen Blatt. Fehlt das Geld, wird unter Umständen nach der billigsten Pflegeeinrichtung gesucht, wobei zwangsweise ein hochwertiger Pflegestandard entfallen muss. Bei Eintritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung gilt für beide Geschlechter, speziell jedoch für die Männer, eine stark erhöhte Übersterblichkeit. Wer davon Kenntnis hat, wird ebenfalls versuchen, einer stationären Pflege durch eine verbesserte ambulante Pflege zu entgehen. Professionelle Pflegedienste kosten jedoch viel Geld.
Eine Vielzahl von Versicherten wird die ambulante Pflege der Unterbringung in einer stationären Einrichtung vorziehen. Dies liegt nicht nur daran, dass das persönliche Umfeld für die Aufrechterhaltung der Restgesundheit sehr förderlich sein kann, vor allem aber der Psyche gut tut. Fragt man Kunden, wer denn die Pflege in den eigenen vier Wänden übernehmen werde, verweisen viele auf ihren Ehe- oder Lebenspartner, andere auf ihre Kinder. In der Realität pflegen sehr oft Frauen ihre Männer bis in den Tod. Um sich anschließend um ihre Pflege zu kümmern, ist dann niemand mehr da. Damit sind mehr Frauen als Männer auf eine vollstationäre Pflege angewiesen: nach erstmaligem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit kommt es bei mehr als einem Drittel aller Männer und mehr als der Hälfte aller Frauen schon nach zwei Jahren zur Inanspruchnahme einer stationären Pflege.
Eine vergleichsweise preiswerte Möglichkeit, das Pflegefallrisiko im Alter abzusichern, sind Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherungen. Diese Versicherungen versichern einen bestimmten Tages- oder Monatssatz, der meist je nach Pflegegrad in unterschiedlicher Höhe zur Auszahlung kommt. Der Pflegegrad orientiert sich dabei in der Regel an der gesetzlichen Einstufung nach SGB. Bei einigen Tarifen gilt eine Wartezeit von bis zu 3 Jahren, bevor der Versicherungsschutz beginnt. In der Ausgestaltung als Pflegebahrprodukte gilt abweichend sogar eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren.
Der große Vorteil der meisten Pflegetagegeldversicherungen ist, dass der Kunde frei über die Auszahlungen verfügen kann, diese also auch zweckentfremdet einsetzen darf. Auch ist ein umfassender Schutz auch für Familien mit kleinen Kindern vielfach gut finanzierbar.
Wesentliche Vorteile sind geringe Prämien, eine Bildung von Alterungsrückstellungen für bezahlbare Prämien im Alter, eine weitgehende freie Festlegung eines Tagessatzes auch über den voraussichtlichen Bedarf hinaus sowie eine meist freie Verfügbarkeit der Leistung.
Wesentliche Nachteile sind das Fehlen einer langfristig garantierten Prämienstabilität sowie der Verlust von Alterungsrückstellungen bei Kündigung. Hinzu kommt, dass Beiträge meist auch im Rentenalter und bei Pflegebedürftigkeit zu zahlen sind.
Hinzu kommt, dass eine exakte Bedarfsdeckung nur selten gestaltet werden kann, da die Leistungen entweder nach Pflegegraden oder nach Art der Pflege (ambulant, stationär) bemessen sind. Eine Beitragsfreistellung ohne Verlust des Versicherungsschutzes ist grundsätzlich nicht möglich.
Oft lückenhafte Absicherung
Viele Pflegetagegeld- und Pflegegeldtarife sehen Versicherungsschutz nur in den Pflegegraden 3, 4 und 5 oder sogar nur 4 und 5 vor. Teilweise werden Leistungen auch nur bei vollstationärer Pflege oder nur bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit erbracht. All diese Einschränkungen stellen in der Praxis eine überaus gefährliche Ausschnittsdeckung dar.
Nur sehr selten ist eine Einstufung in den höchsten Pflegegrad 5 zu erwarten, doch kann bereits eine stationäre Unterbringung wegen Demenz ohne besondere körperliche Einschränkungen schnell Kosten von 2.000 Euro oder mehr verursachen.
Standards im Wandel
I
Immer mehr Versicherer sehen eine Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 oder 4, seltener auch ab Pflegegrad 2 oder 5 vor. Daneben werden vielfach Einmalleistungen bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit oder verschiedene Assistanceleistungen angeboten.
Anbieterabhängig werden Leistungen rückwirkend ab erstmaliger Feststellung einer bedingungsgemäßen Pflegebedürftigkeit oder bei verspäteter Antragsstellung höchstens wenige Monate rückwirkend erbracht. Nicht immer reicht der Nachweis einer Einstufung als pflegebedürftig im Sinne der sozialen zur privaten Pflegepflichtversicherung aus, um Versicherungsleistungen zu beanspruchen. Positiv ist allerdings, dass einzelnen Tarife neben einer Einstufung nach SPV bzw. PPV auch eine abweichende Bewertung (z.B. nach ADL) ermöglichen, was insbesondere dann von Bedeutung ist, wenn (zeitweise) kein Versicherungsschutz in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung besteht.
Zunehmend sehen Tarife einen weltweiten Versicherungsschutz vor, allerdings gibt es auch solche, wo außerhalb von Europäischer Union, Europäischem Wirtschaftsraum oder der Schweiz Leistungen eingeschränkt werden.
Noch immer entfällt bei vielen Tarifen der Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland bzw. ins außereuropäische Ausland verlegt.
Leider noch immer Standard ist, dass der Abschluss einer parallelen zweiten Pflegezusatzversicherung (z.B. auch in Form eines Pflegebahrtarifes) oder sogar jede Dynamikannahme erst das Einverständnis des bisherigen Versicherers voraussetzt.
Ratingsystematik
Für die Kategorie Pflegetagegeldversicherung werden drei Kategorien unterschieden: Bronze, Silber und Gold. Voraussetzung für das Erreichen einer dieser Kategorien ist, dass die jeweiligen Mindestkriterien in allen Punkten erfüllt werden.
Für die Bewertung mit Bronze gelten folgende Mindestanforderungen:
- Einstufung des Pflegefalls durch soziale Pflege- oder privaten Pflegepflichtversicherung nach Pflegegraden gilt als Nachweis der bedingungsgemäßen Pflegebedürftigkeit
- Leistungen unabhängig davon, ob es sich um eine unfall- oder krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit handelt
- Ungekürzte Leistung auch bei Laienpflege / Pflege durch Angehörige (keine Schlechterstellung gegenüber sonstiger ambulanten Pflege)
- Leistung bei ambulanter und vollstationärer Pflege im Pflegegrad 2 mindestens 500 Euro monatlich
- Leistung bei ambulanter und vollstationärer Pflege im Pflegegrad 3 mindestens 1.000 Euro monatlich
- Leistung bei ambulanter und vollstationärer Pflege im Pflegegrad 4 mindestens 1.500 Euro monatlich
- Dynamisierung des Pflegetagegeldes bzw. des Pflegegeldes vor Eintritt des Leistungsfalles bereits ab Pflegegrad 3 möglich (min. bis auf 150 Euro pro Tag im Pflegegrad 4)
- Dynamisierung des Pflegetagegeldes bzw. des Pflegegeldes nach Eintritt des Leistungsfalles bereits ab Pflegegrad 3 möglich (min. bis auf 150 Euro pro Tag im Pflegegrad 4) – entweder als Teil der Anwartschafts- oder als separate Leistungsdynamik
- Beitragsbefreiung bei bedingungsgemäßer Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 4
- Versicherungsschutz ausdrücklich auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten mindestens in den Staaten der Europäischen Union, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
- Versicherungsschutz bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit ohne Wartezeit
- Verzicht des Versicherers auf sein ordentlichen Kündigungsrecht
Um eine Bewertung mit Silber zu erzielen, muss ergänzend folgendes Leistungsmerkmal erfüllt sein:
- Leistung bei ambulanter Pflege im Pflegegrad 1 mindestens 200 Euro monatlich
- Genereller Verzicht auf eine Wartezeit für den Versicherungsschutz wegen Pflegebedürftigkeit
Ergänzende Voraussetzungen für die Höchstbewertung mit Gold sind wie folgt beschrieben:
- Im Pflegegrad I mindestens 400 Euro monatlich ambulant
- Im Pflegegrad II mindestens 700 Euro monatlich ambulant und 2.500 Euro monatlich stationär
- Im Pflegegrad III mindestens 1.200 Euro monatlich ambulant und 3.000 Euro monatlich stationär
- Im Pflegegrad IV mindestens 1.900 Euro monatlich ambulant und 3.500 Euro monatlich stationär
- Im Pflegegrad V mindestens 2.200 Euro monatlich ambulant und 3.700 Euro monatlich stationär
- Beitragsbefreiung bei bedingungsgemäßer Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3
- Ausdrücklich weltweite Geltung
Jeder Tarif, der nach diesen Kriterien mit Bronze, Silber oder Gold bewertet werden kann, kann als „empfehlenswert“ angesehen werden, wobei dennoch stets der individuelle Kundenbedarf zu prüfen ist. Schließlich ist nie auszuschließen, dass im Zweifel ein anderer Anbieter, der die beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt, für den konkreten Kunden interessanter sein kann oder ein Kunde vielleicht auch bestimmte Risiken zu Gunsten einer geringeren Prämie billigend in Kauf nehmen möchte. Auch ist zu beachten, dass auch ein positiv bewerteter Tarif in einzelnen Punkten für Ihre Kunden relevante Einschränkungen beinhalten kann, weshalb eine ausführliche Tariflektüre dringend angeraten wird.
Note/Bedeutung
WFS 1 (Gold): Erfüllung der Mindestanforderungen für die Ratingstufe Gold
WFS 2 (Silber): Erfüllung der Mindestanforderungen für die Ratingstufe Silber
WFS 3 (Bronze): Erfüllung der Mindestanforderungen für die Ratingstufe Bronze
Info
Analysiert wurden Pflegetagegeld- und Pflegegeldtarife, die ergänzend zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung abschließbar sind.
Bedingungsrating
Vorbemerkung: Dargestellt werden hier nur noch Unisextarife. Selbstverständlich erfüllen alle mit „Gold“ bewerteten Tarife auch die Kriterien für Bronze oder Silber. Das ist auch der Grund, weshalb manche Tarife mehr als einmal Erwähnung finden.